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   OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15   

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https://dejure.org/2015,34549
OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15 (https://dejure.org/2015,34549)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2015 - 17 W 64/15 (https://dejure.org/2015,34549)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2015 - 17 W 64/15 (https://dejure.org/2015,34549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Bauprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Privatgutachterkosten für die Abwehr eines Bauzeitennachtrags erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Privatgutachterkosten für die Abwehr eines Bauzeitennachtrags erstattungsfähig? (IBR 2016, 128)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 1213
  • IBR 2016, 128
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 1532 f. = BauR 2007, 744 ff. = juris Rn 11) dürfen hinsichtlich der Frage der Angemessenheit des Stundenlohns des Sachverständigen die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes - JVEG - nicht unmittelbar herangezogen werden (vgl. auch Herget, aaO aE), da dieses lediglich das dem gerichtlichen Sachverständigen zustehende Honorar regelt.

    Dem Rechtspfleger werden dabei in einem schematisierten Massenverfahren, "das einer zügigen und möglichst unkomplizierten Abwicklung bedarf" (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur NJW 2012, 319 f. = juris Rn 7 mwN), Aufgaben übertragen, die oft eine intensive Überprüfung des gesamten Sach- und Streitstoffes sowie der jeweiligen, oft mehreren Gutachten erfordern, um ggfs. festzustellen, welche Teile, Fragestellungen und Ausführungen des Privatsachverständigen prozessbezogen, erforderlich und notwendig waren, um dann ggf. in einem nächsten Schritt auch noch die Angemessenheit der Vergütung des Privatgutachters zu überprüfen (vgl. BGH, NJW 2007, 1532 f. = juris Rn 11: bedarf "einer eingehenden Prüfung").

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15
    Entscheidend ist dabei die sogenannte "Prozessbezogenheit" (BGHZ 153, 235 ff. = juris Rn 9; Herget, aaO).

    Ein Rechtsstreit stand also ganz konkret im Raum (vgl. BGHZ 153, 235 ff. = juris Rn 9).

  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 290/10

    Kostenfestsetzung: Anspruch eines obsiegenden Streitgenossen auf Erstattung der

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15
    Dem Rechtspfleger werden dabei in einem schematisierten Massenverfahren, "das einer zügigen und möglichst unkomplizierten Abwicklung bedarf" (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur NJW 2012, 319 f. = juris Rn 7 mwN), Aufgaben übertragen, die oft eine intensive Überprüfung des gesamten Sach- und Streitstoffes sowie der jeweiligen, oft mehreren Gutachten erfordern, um ggfs. festzustellen, welche Teile, Fragestellungen und Ausführungen des Privatsachverständigen prozessbezogen, erforderlich und notwendig waren, um dann ggf. in einem nächsten Schritt auch noch die Angemessenheit der Vergütung des Privatgutachters zu überprüfen (vgl. BGH, NJW 2007, 1532 f. = juris Rn 11: bedarf "einer eingehenden Prüfung").
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15
    Er hat diese Frage insbesondere in Fällen bejaht, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (BGHZ 192, 140 ff. = juris Rn 13 mwN).
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15
    Eine Stellungnahme vom 24.10.2011 hat der Beklagte sogar - was nach der Rechtsprechung des BGH nicht erforderlich ist (NJW 2013, 1823 f.) - im Prozess vorgelegt (222 GA).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15
    Die Klägerin selbst hat in ihrer Berufung unter Beifügung eines Fachaufsatzes ihres Prozessbevollmächtigten (NZBau 2009, 563, 567 = 1187 ff./ Bd.V) darauf hingewiesen, dass der BGH ein baubetriebliches Sachverständigengutachten als qualifizierten Sachvortrag ansieht und einer Partei gestattet, wegen der Einzelheiten zur Herleitung des Anspruchs darauf Bezug zu nehmen (BGH, BauR 2005, 861 ff. = juris Rn 26).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 71/13

    Deus Ex - Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15
    Wenn man nach der Rechtsprechung des BGH auf die ex-ante-Sicht abstellt, kann es auch nicht darauf ankommen, ob die Partei, die das Privatgutachten eingeholt hat, den Prozess verliert bzw. ein Rechtsverstoß feststeht (vgl. aber BGH, NJW 2015, 70 f. = juris Rn 13).
  • OLG Köln, 06.03.2009 - 17 W 18/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15
    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH, aaO mit Hinweis u.a. auf die Entscheidung des hiesigen Senats vom 6. März 2009, OLGR 2009, 527 f. = juris Rn 13 f.; Pastor, aaO Rn 175).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2007 - 1 W 54/07

    Erstattungsfähigkeit nach § 91 Abs. 1 ZPO wegen der Kosten für ein

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15
    Darin hat sie unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Zweibrücken (IBR 2008, 119) die Höhe des von der L Projektmanagement GmbH berechneten Tagessatzes von 875 EUR beanstandet.
  • KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15
    Im vorliegenden Fall konnte der Beklagte nur mit Hilfe der fachlichen Erläuterungen und Stellungnahmen der von ihm speziell dafür beauftragten Privatgutachter substantielle Bedenken gegen die von der Klägerin eingeholten umfangreichen Gutachten der N AG vorbringen, weil es ihm selbst an der erforderlichen Sachkunde fehlt (vgl. zu derartigen Fällen Pastor, aaO Rn 177 mwN; KG, Beschluss vom 14.04.2010 - 27 W 128/09 -, juris Rn 74 mwN).
  • OLG Köln, 02.04.2024 - 17 W 42/24

    Wann sind die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens erstattungsfähig?

    Bei einem privat beauftragten Sachverständigen sind hinsichtlich der Frage der Angemessenheit des Stundenlohns nicht die Stundensätze des JVEG maßgeblich; auch eine entsprechende Anwendung kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - VII ZB 74/06; Beschluss vom 07.02.2013 - VII ZB 60/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2009 - 12 W 11/09; OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2015 - 17 W 64/15, BeckRS 2015, 19513 Rn. 19 ff.; Flockenhaus in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 91 Rn. Zöller/Herget, ZPO, 35. Aufl., § 91 Rn. 13.73).

    Lediglich wenn die Stundensätze des Privatgutachters ganz erheblich von den im JVEG vorgesehenen Sätzen abweichen, bedarf es einer besonderen Darlegung ihrer Notwendigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - VII ZB 74/06; OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2015 - 17 W 64/15, BeckRS 2015, 19513 Rn. 19).

  • OLG Nürnberg, 19.04.2016 - 12 W 737/16

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten nach Verkehrsunfall

    Unerheblich ist, ob das Privatgutachten im Rahmen einer ex-post-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat (vgl., auch zum Folgenden: BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823; Beschluss vom 24.04.2012 - VIII ZB 27/11, GuT 2012, 271; Beschluss vom 20.12.2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140; Beschluss vom 25.01.2007 - VII ZB 74/06, NJW 2007, 1532; Beschluss vom 17.12.2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235; OLG Koblenz JurBüro 2016, 149; OLG Köln IBR 2016, 128; OLG Frankfurt OLGR 1993, 201; Zöller/Herget a. a. O. § 91 Rn. 12, Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten"; jeweils m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 05.07.2016 - 12 W 204/16
    Zudem verweist die Klägerin auf Entscheidungen des OLG Köln (Beschluss vom 21. September 2015 - I-17 W 64/15) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 14 W 706/88).

    3) Die Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 21. September 2015 - I-17 W 64/15) bezieht sich nicht auf ein prozessbegleitendes, sondern auf ein vorgerichtliches Privatgutachten und bringt lediglich zum Ausdruck, dass eine nicht sachverständige Partei unter Umständen zur Substantiierung ihrer Mängelrügen auf die Einholung eines Privatgutachtens angewiesen sein kann.

  • OLG Köln, 27.06.2016 - 17 W 273/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachters im

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur die Beschlüsse vom 19. August 2014 - 17 W 136/14 - ; 21. September 2015 - 17 W 64/15 - 30. Dezember 2015 - 17 W 145/15; 4. Mai 2016 - 17 W 216/15).
  • OLG Köln, 04.05.2016 - 17 W 216/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten privat eingeholter Sachverständigengutachten

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur die Beschlüsse vom 19. August 2014 - 17 W 136/14 - ; 21. September 2015 - 17 W 64/15 - 30. Dezember 2015 - 17 W 145/15).
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